Wir bringen sie sicher und komfortabel zur nächsten Behandlung !!!
Sie müssen zur Behandlung / stationären Aufnahme oder Reha ? Kein Problem
Dauerbehandlung / Diaylse / Chemotherapie / Bestrahlung
Die Fahrt zum Arzt kann sehr anstrengend sein oder in manchen Fällen ist Sie für einen selbst nicht zu bewältigen.
Dort unterstützen wir sie auch gerne und bringen Sie zur Behandlung hin und holen Sie auch wieder ab.
gerne ,können Sie auch Ihren Rollstuhl oder Rollator mitnehmen. Unsere Fahrzeuge bieten genügend Platz!
Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt einfach einen Transportschein ausstellen. Mit dem Transportschein rechnen wir bei
allen Krankenkassen ab. Gerne fragen Wir für die auch eine Genehmigung der Fahrt bei Ihrer Krankenkasse an.
(*) Das Wichtigste in Kürze:
- Fahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern können Kassenpatient/innen von der Kasse bezahlt bekommen.
- Dafür brauchen Sie einen Transportschein, den Ärzte nur verordnen dürfen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist.
- Für die Fahrt zu ambulanten oder stationären Reha-Maßnahmen gibt es keine Verordnung des Arztes. Fragen Sie dazu direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
- Patient/innen mit bestimmten Pflegegraden und Schwerbehinderungen können auch ohne vorherige Erlaubnis ihrer Krankenkasse ein Taxi nehmen und sich die Fahrkosten erstatten lassen.
Patienten mit folgenden Pflegestufen oder Schwerbehinderungen haben immer Anspruch auf einen Transportschein:
Schwerbehinderungen mit den Merkzeichen: aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), BI (Blindheit), H (Hilflosigkeit) Pflegegrad: 4 und 5. Pflegegrad 3: wenn dauerhaft mobil eingeschränkt.
Krankenbeförderungen ins Krankenhaus dürfen verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich bei stationären Aufnahmen und Entlassungen. Dies gilt auch für Fahrten zu vor- oder nachstationären Behandlungen im Zeitraum von 14 Tagen.
Bei den Fahrten mit dem Transportschein wird wie bei Rezepten ein Eigenanteil fällig
Patienten zahlen bei jeder Transportart 10 % der Fahrtkosten selbst, mindestens jedoch 5 € .
Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die Befreiung von der Zuzahlung ist bei Überschreiten der Belastungsgrenze möglich, Näheres unter Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung.
erfragen Sie bitte bei Ihrer persönlichen Krankenkasse.
Bei weiteren Fragen stehen Wir Ihnen gerne zu Verfügung.